Die präventive Ernährungsberatung dient der Vorbeugung von Fehl- und/oder Mangelernährung. Sofern Sie an einer Erkrankung leiden, können Sie sich unter Ernährungstherapie weiter informieren.
Sie können eine Ernährungsberatung bei allgemeinen Ernährungsfragen und/oder in besonderen Lebenssituationen mit einem besonderen Bedarf an Nährstoffen in Anspruch nehmen.
Die Ernährungsberatung nach §20 SGB V wird teilweise auch von den Krankenkassen bezuschusst. Sie benötigen dafür keine Verordnung vom Arzt.
Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei ihrer Krankenkasse.
Zu folgenden Themen berate ich Sie gern
- Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung von Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Senioren
- Ernährung in den Wechseljahren
- vegetarische oder vegane Ernährung
- Sporternährung
- Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
Sie beschäftigt ein anderes Thema zur Ernährung? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Ich helfe Ihnen gern weiter.
Hier finden Sie eine aktuelle Preisliste. Gern können Sie online einen verbindlichen Termin oder ein kostenfreies Informationsgespräch (15 min per Telefon) buchen oder per Kontaktformular oder Telefon eine unverbindliche Anfrage stellen.
Sie leiden an einer oder mehreren der unten genannten Erkrankungen und möchten diesbezüglich ihre Ernährung langfristig umstellen?
Ihr/e behandelnde/r Arzt /Ärztin (z.B. Hausarzt) kann Ihnen hierfür eine Ernährungstherapie verordnen. Weitere Details dazu finden Sie unter Kostenbezuschussung.
Aufgrund meiner Qualifikation als zertifizierte Ernährungsberaterin VDOE kann die Ernährungstherapie von Ihrer Krankenkasse bis zu 80% bezuschusst werden.
Bei folgenden Erkrankungen berate ich Sie gern
- Übergewicht/Adipositas und seine Begleiter, wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Herz-Kreislaufbeschwerden
- Magen-Darm-Beschwerden, wie Sodbrennen, Divertikulose/-itis, Gastritis, Verdauungsstörungen
- Leber & Pankreaserkrankungen, wie Leberzirrhose, Pankreatitis, Pankreasinsuffizienz uvm.
- Stoffwechselstörungen, wie Diabetes mellitus, Hypercholesterinämie, Hypertriglyceridämie, Osteoporose
- Nahrungsmittelintoleranzen und -allergien, wie Laktose, Fruktose, Gluten (Zöliakie), Histamin
- Essstörungen, wie Magersucht, Bulimie, Binge Eating
- Autoimmunerkrankungen, wie Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Rheuma
Sie leiden an einer anderen Erkrankung und möchten dafür eine Ernährungstherapie erhalten? Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und wir schauen gemeinsam, wie wir Ihren Gesundheitszustand verbessern können.
Die Beratungskosten ergeben sich nach aufgewendeter Beratungszeit. Einen groben Zeitplan legen wir im Erstgespräch fest. Von Termin zu Termin schauen wir, wie viele Beratungen Sie in welchem Intervall benötigen.
Aufgrund meiner Zertifizierung als Ernährungsberaterin VDOE werden meine Beratungsleistungen von den Krankenkassen anerkannt. Sie beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an präventiven Ernährungsberatungen §20 SGB V und Ernährungstherapien nach §43 SGB V.
Eine Kostenbezuschussung der Krankenkassen erfolgt in der Regel für fünf Beratungseinheiten. Dabei werden eine Erstberatung von 60 Minuten und vier Folgeberatungen von je 30 Minuten bezuschusst.
Vorgehensweise für eine Kostenbezuschussung der Ernährungsberatung nach §20 SGB V
Sofern Sie an einer präventiven Ernährungsberatung oder an einem Präventionskurs teilnehmen möchten, informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenbezuschussung möglich ist.
Hierfür benötigen Sie keine Verordnung eines behandelnden Arztes.
Nach Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse melden Sie sich und wir vereinbaren einen ersten Beratungstermin für die Einzelberatung oder wir besprechen weitere Details für einen Präventionskurs.
Die Anzahl der Termine für eine Einzelberatung ist themenabhängig und richtet sich nach Ihrem Beratungsbedarf. Nach jedem Termin erhalten Sie eine Rechnung von mir.
Für die Präventionskurse sind die Anzahl und Kosten vorgegeben. Sie erhalten dafür im Vorfeld eine Rechnung.
Am Ende der Einzelberatungen und der Präventionskurse stelle ich Ihnen eine Teilnahmebescheinung aus, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können und (anteilig) Ihre Rückerstattung erhalten.
Vorgehensweise für eine Kostenbezuschussung der Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Sie sind AOK plus versichert? Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit mir auf.
Ihr Arzt hat eine Diagnose gestellt und verordnet Ihnen die Ernährungstherapie. Dafür lassen Sie sich bitte von ihrem Arzt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Des Weiteren sind, falls vorhanden, aktuelle Blutwerte, eine Medikationsübersicht und Befundberichte, hilfreich.
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Nach Erhalt der Unterlagen nehmen Sie Kontakt zu mir auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir den weiteren Ablauf. Sie senden mir eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung zu und ich erstelle Ihnen einen auf ihre Erkrankung angepassten Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse. Zeitgleich können wir einen ersten Termin vereinbaren, sofern Sie unabhängig von der Kostenbezuschussung Ihrer Krankenkasse beginnen möchten.
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Sie reichen die Notwendigkeitsbescheinigung gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag* bei ihrer Kasse ein. Diese prüft die Kostenübernahme.
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Die Abrechnung erfolgt nach jedem Termin direkt zwischen Ihnen und mir. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Teilnahmebescheingung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Ihre (anteilige) Rückerstattung erhalten.
* Der Kostenvoranschlag gibt zunächst Orientierungswerte für die Behandlung an. Er ist freibleibend und unverbindlich. Der gewünschte & empfohlene Beratungsumfang wird gemeinsam im Erstgespräch anhand ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Gesundheitszustand besprochen.
Erklärung zur Vorgehensweise für Privatversicherte
Sind sie privat versichert ist entscheidend, ob ihr Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details können den Leistungsbeschreibungen ihres Tarifs entnommen werden.
Als Privatversicherte/-r können Sie im Vorfeld der Beratung (unter Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung) Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Bezuschussung zu klären.